Sideletter

ExKlusive Vorteile

Für Sie habe ich exklusiv mit dem sideletter eine klare Verbesserung heraus gehandelt!

Ein sideletter, auch Klauselbogen genannt, ist eine Ergänzung zu Ihren Versicherungsbedingungen. Dieser stellt eine Leistungsverbesserung für Sie dar und regelt bestimmte Merkmale in Ihrem Sinne besser, als es die Standardbedingungen vorsehen. 

Michael Schemel, Geschäftsführer
Fachwirt für Finanzberatung (IHK)

was ist ein sideletter?

Sie können sich darunter noch nichts vorstellen? Auf den nächsten Seiten können Sie einen Blick in ausgesuchte Verbesserungen (Klauseln) werfen und können sich anhand der Beispiele auch ein Bild davon machen, wie sich die Verbesserungen konkret auswirken.

ÜBERSICHT DER LEISTUNGSVERBESSERUNGEN

BETRIEBSHAFTPFLICHTVERSICHERUNG

Highlights

Weiterer Verbesserungen*

Aktive Werklohnklage

Forderungsausfalldeckung

Nachhaftungsklausel

Subsidiäre Rückwärtsversicherung

Unvollständige/fehlerhafte Betriebsbeschreibung

Vorsorge (Betriebshaftpflicht)

* für weitere Informationen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

ÜBERSICHT DER LEISTUNGSVERBESSERUNGEN

SACHINHALTS- UND GEBÄUDEVERSICHERUNG

Highlights

Weiterer Verbesserungen*

Diebstahl von Geschäftszweirädern

Gefahrerhöhungen

Sachverständigenkosten

Unterversicherungsverzicht

Versicherte Sachen

Vorsorge (Sachversicherung)

* für weitere Informationen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

ÜBERSICHT DER LEISTUNGSVERBESSERUNGEN

ALLGEMEIN

Highlights

Weiterer Verbesserungen*

Innovationsklausel

Kündigung nach Versicherungsfall

Rücktritt wegen Anzeigepflichtverletzung

Rückwirkender Versicherungsbeginn

Summen- und Konditionsdifferenzdeckung

Versehensklausel

Fristverlängerung bei Sanierungsverfahren

Fristverlängerung bei Vertragsumstellungen

Maklerklausel

* für weitere Informationen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

Warum brauche ich einen Makler?

bei allen unternehmerischen Aktivitäten benötigen Sie die nötige finanzielle Absicherung. Ich helfe Ihnen dabei, die notwendigen Versicherungen für Ihr Unternehmen zu erhalten.

Makler oder Vertreter?

Versicherungen sind Vertrauenssache. Deswegen handle ich absolut unabhängig – in ihrem Interesse. Sie können sich zu 100% auf meine Expertise verlassen. Mein Rat ist stets wirklich unabhängig und in Ihrem Interesse.

Anders sieht dies bei gebundenen Vertretern aus, die als „Geschäftsbesorger“ der Gesellschaft im Lager des Versicherers stehen. Deren Aufgabe ist es, im Interesse des Versicherers zu handeln.

Ich biete Ihnen:

  • eine objektive Risikoanalyse
  • einen unabhängigen Vergleich
  • Unterstützung im Schadenfall
  • laufenden Service und Betreuung
  • einen kompetenten Ansprechpartner in Versicherungsfragen

AUSLÖSEN VON FEHLALARM

Bei der Ausführung eines Auftrages können Sie oder einer Ihrer Mitarbeiter bei Ihrem Auftraggeber einen Fehlalarm auslösen. Die daraus resultierenden Kosten (Einsatzkosten für Rettungs-/ Wach- und sonstige Dienste) werden Ihnen als Verursacher in Rechnung gestellt. Durch den Einschluss der Klausel Auslösen von Fehlalarm werden diese Kosten durch den Versicherer übernommen.

Schadenbeispiel

Die Montagebau GmbH erhält den Auftrag, bei der Meyer AG einzelne Teile eines Tisches zusammenzuschweißen. Durch die Schweißarbeiten kommt es zu einer Rauchentwicklung, die einen Feueralarm auslöst. Da die Rauchmelder der Meyer AG mit der örtlichen Feuerwehr verbunden sind, kommt es zu einem Feuerwehreinsatz. Den vergeblichen Einsatz stellt die Feuerwehr der Meyer AG in Rechnung. Da die Meyer AG diesen Einsatz nicht zu verschulden hat, nimmt sie die Montagebau GmbH in Regress. Aufgrund des Einschlusses der Klausel Auslösen von Fehlalarm werden die angefallenen Kosten von der Betriebshaftpflicht der Montagebau GmbH übernommen.

REGRESSVERZICHT

Ihre Betriebshaftpflicht prüft im Falle eines verursachten Schadens bei einem Dritten, ob Sie diesen Schaden zu verantworten haben oder möglicherweise ein von Ihnen beauftragter Subunternehmer oder Zulieferer. Wenn Sie nicht für den Schaden verantwortlich sind, prüft der Versicherer die Möglichkeit den eigentlichen Verursacher in Regress zu nehmen. Dann reguliert Ihre Versicherung den Schaden und stellt den Schaden dem eigentlichen Verursacher in Rechnung. Mit der Klausel Regressverzicht liegt die Entscheidung, ob regressiert wird bei Ihnen. Um eine gute Geschäftsbeziehung mit dem Subunternehmer bzw. Zulieferer nicht zu gefährden, kann ein solcher Verzicht sinnvoll sein.

Schadenbeispiel

Die Firma Müller GmbH wird beauftragt, das Wohnzimmer des Kunden Apfel vollständig zu sanieren. Für die anfallenden Tapezier- und Malerarbeiten beauftragt die Firma Müller den Malermeisterbetrieb Heinrich. Bei der Erfüllung des Auftrages verursacht Herr Peter von dem Malermeisterbetrieb bei der Familie Apfel einen Schaden in Höhe von 399 EUR. Dieser Schaden wird im Anschluss bei der Betriebshaftpflicht der eigentlich beauftragten Firma Müller GmbH gemeldet. Der Versicherer der Müller GmbH prüft nun, ob die Müller GmbH selbst oder ein Dritter diesen Schaden verursacht hat, um eine mögliche Regressierung anzustreben. Durch die Klausel Regressverzicht hat die Müller GmbH, die Möglichkeit auf die Regressierung des Malermeisterbetriebes Heinrich, als Subunternehmer, zu verzichten. Herr Müller möchte seine langjährige Freundschaft und gute Arbeitsbeziehung mit der Firma Heinrich nicht durch so einen Schadenfall belasten und bestimmt, dass sein Versicherer den Schaden reguliert und auf die Regressierung verzichtet.

GROBE FAHRLÄSSIGKEIT

Grob fahrlässig handelt, wer einen Schaden durch einfache und naheliegende Verhaltensweisen hätte verhindern können und diese außer Acht gelassen hat. Das heißt, Sie als Versicherter verletzen die erforderliche Sorgfalt nach allen Umständen in ungewöhnlich hohem Maße. Im Falle von grob fahrlässig verursachten Schäden durch Sie als Versicherungsnehmer behält sich der Versicherer vor, die Leistung im Schadenfall zu kürzen. Mit der Klausel grobe Fahrlässigkeit möchten wir die Kürzung bei grob fahrlässig verursachten Schäden in Ihrem Sinne konkretisieren und regeln.

Schadenbeispiel

Herr Schneider von der Wacholder GmbH übersieht auf dem Weg in den Feierabend, dass die Brandschutztür nicht ordnungsgemäß verschlossen ist und hinterlässt diese leicht geöffnet. Bei einem Brand in der Nacht kann sich das Feuer durch die leichte Öffnung ausbreiten, es entsteht ein Schaden in Höhe von 180.000 EUR. Bei geschlossener Brandschutztür wäre der Schaden voraussichtlich mit ca. 50.000 EUR wesentlich geringer ausgefallen. Ohne den Einschluss der Klausel grobe Fahrlässigkeit könnte der Versicherer die Leistung für den Anteil des Schadens, der aufgrund der grob fahrlässigen Handlung von Herrn Schneider entstanden ist, nun kürzen. Mit der Klausel wird der Schaden vollumfänglich von der Versicherung der Wacholder GmbH übernommen. Ab einer Schadensumme von 250.000 EUR hätte der Versicherer eine Kürzung um maximal 20% vornehmen können.

MISSACHTUNG VON SICHERHEITSVORSCHRIFTEN

Gesetzliche, behördliche oder vereinbarte Sicherheitsvorschriften gibt es viele. Da kommt es schon einmal vor, dass Sie als Versicherungsnehmer den Überblick verlieren und nicht alle umsetzen können. Im Schadenfall behält sich der Versicherer vor die Leistung zu kürzen sofern eine Missachtung von gesetzlicher, behördlicher und vereinbarter Sicherheitsvorschriften Ihrerseits vorliegt. Mit der Klausel Missachtung von Sicherheitsvorschriften soll das Versicherungsunternehmen teilweise auf die Kürzung im Leistungsfall verzichten bzw. die Kürzung im Leistungsfall begrenzen. Ausgenommen bleiben natürlich die vorsätzlichen Missachtungen von Sicherheitsvorschriften.

Schadenbeispiel

Die Musterfirma GmbH soll nach einem Brandschaden, mit einer Höhe von 270.000 EUR, dem Versicherer nachweisen, dass die gesetzliche Vorschrift zur Prüfung von elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln nach § 5 DGUV Vorschrift 3 eingehalten wurde und alle elektrischen Anlagen regelmäßig überprüft wurden, sodass der Schaden durch den Kurzschluss eines Gerätes, welches den Brand verursacht hatte, nicht vorhersehbar war. Die Musterfirma GmbH kann keinen Nachweis über die Durchführung der Prüfung der elektrischen Anlagen und Betriebsmittel erbringen, da die letzte Prüfung versehentlich vergessen wurde. Der Versicherer möchte den Schaden daher nur anteilig übernehmen und kürzt die Schadensumme um 70%. Die Musterfirma GmbH erhält demnach nur eine Entschädigung in Höhe von 81.000 EUR. Mit der Klausel Missachtung von Sicherheitsvorschriften kann der Versicherer maximal 20% in Abzug bringen. Die Musterfirma GmbH hätte mit der Klausel anstatt 81.000 EUR, 216.000 EUR erhalten. Hätte die gesamte Schadensumme unterhalb der 250.000 EUR gelegen, hätte der Versicherer diesen, bei vereinbarter Klausel Missachtung von Sicherheitsvorschriften, komplett übernommen. Natürlich alles unter der Voraussetzung, dass
die Musterfirma die Sicherheitsvorschriften nicht vorsätzlich missachtet hat.

NEUWERTENTSCHÄDIGUNG
(GOLDENE REGEL)

Im Versicherungsrecht ist mit Neuwert der Wert gemeint, den Sie am Tag des Schadens aufbringen müssen, um einen gleichartigen neuen Gegenstand wiederzubeschaffen oder herstellen zu lassen. Dabei muss der Gegenstand die gleiche Art, Güte und Funktion haben. Wie viel er ursprünglich gekostet hat, ist dabei nebensächlich. Es handelt sich also um eine Entschädigung zum Neuwert.

Kosten für eine gleichwertige Neuanschaffung = Neuwert

Im Versicherungsrecht beschreibt der Zeitwert den Wert, den ein Gegenstand zum Zeitpunkt des Schadens noch besitzt. Dabei wird vom Neuwert des Gegenstandes der Wertverlust auf Grundlage von Alter und Abnutzung abgezogen. Der Zeitwert liegt meist deutlich unter dem Neuwert eines Gegenstandes.

Zeitwert = Neuwert – Wertminderung aufgrund von Alter und Abnutzung

Wenn der Zeitwert eines im Schadenfall zerstörten Gegenstandes unterhalb von 40% liegt, behält sich der Versicherer vor, anstatt des Neuwertes nur den Zeitwert zu entschädigen. Mit der Klausel Neuwertentschädigung („Goldene Regel“) soll die Zeitwert-Entschädigung, für ordnungsgemäß instand gehaltene Gegenstände, die sich in Ihrem täglichen Gebrauch befinden, im Schadenfall ausschließen und die Leistung der Zahlung des Neuwertes vereinbaren – auch für den Fall, dass keine Wiederbeschaffung oder Reparatur erfolgt.

Schadenbeispiel

Durch einen Brandschaden bei der Musterfirma AG wird eine 5 Jahre alte Maschine zerstört. Der aktuelle Neuwert der Maschine liegt bei 80.000 EUR, ein Sachverständiger bewertet den Zeitwert aber mit 24.000 EUR, also nur 30 % des Neuwertes. Der Versicherer der Musterfirma AG möchte daher auch nur den Zeitwert entschädigen und anstatt der 80.000 EUR nur die 24.000 EUR bezahlen. Die Musterfirma AG müsste die Differenz in Höhe von 56.000 EUR für die Wiederbeschaffung selber aufbringen. Mit Vereinbarung der Klausel Neuwertentschädigung („Goldene Regel“) erhält der Kunde die volle Entschädigung in Höhe von 80.000 EUR.

SICHERUNGEN

Sicherungen sind die Maßnahmen, welche zum Schutz gegen Einbruchdiebstahl angewendet werden. Je nach Versicherer und versichertem Risiko sind eine Reihe von Mindestsicherungen und erweiterten Sicherungen erforderlich,
damit der Versicherungsschutz für die Gefahr Einbruchdiebstahl gewährleistet werden kann.

Zu den Sicherungsmaßnahmen gehören das Material und die Verschlüsse von Fenstern, Türen und Toren, aber auch die Massivität von Wänden und Bauten oder auch Einbruchmeldeanlagen, Sicherheitssysteme, Vergitterungen, Schlösser oder Ähnliches.

Die vertraglich erforderlichen Sicherungen sind nicht immer sofort gegeben und müssen in der Regel innerhalb einer bestimmten Frist von Ihnen als Versicherungsnehmer nachgerüstet werden, damit der Versicherungsschutz bestehen bleibt.

Werden die vertraglich vereinbarten Sicherungen von Ihnen nicht eingehalten, behält sich der Versicherer vor, die Leistung im Schadenfall zu kürzen. Mit der Klausel Sicherungen möchten wir die Kürzung bei der Nichteinhaltung von vertraglich vereinbarten Sicherungen in Ihrem Sinne konkretisieren und regeln.

Schadenbeispiel

Die Wacholder GmbH hat sich für eine neue Inhaltsversicherung bei der Pfefferminzia entschieden. Im Antrag unterschreibt die Wacholder GmbH, dass folgende Sicherungsmaßnahmen umgesetzt werden: bündiges Zylinderschloss an allen Türen, Mehrfachverriegelungen an allen nach außen führenden Türen, eine Vergitterung aller Kellerfenster, sowie ein Aufhebelschutz für alle Fenster. Die Vergitterungen der Kellerfenster sowie der Aufhebelschutz für alle Fenster sind zunächst nicht vorhanden und müssen nachgerüstet werden. Die Wacholder GmbH holt sich verschiedene Angebote für die Nachrüstung ein – die Umsetzung wird jedoch aufgrund einer sehr hohen Auftragslage nach hinten verschoben. Als endlich wieder mehr Zeit ist, gerät die Umsetzung der Nachrüstungen in Vergessenheit. Nach ca. einem Jahr wird in die Räumlichkeiten eingebrochen und Ware im Wert von 35.000 EUR gestohlen. Der Einbruch erfolgt durch Aufhebeln eines Fensters und hätte mit der Nachrüstung des Aufhebelschutzes verhindert werden können. Die Pfefferminzia ist aufgrund
der Nichteinhaltung der vertraglich vereinbarten Sicherungen berechtigt, die Leistung zu kürzen. Mit der Klausel Sicherungen verzichtet die Pfefferminzia bis zu einer Schadensumme von 250.000 EUR auf das Recht, die Leistung zu kürzen und kommt in diesem Fall für den gesamten Schaden auf. Bei einer Schadensumme größer 250.000 EUR hätte die Pfefferminzia max. um 20% kürzen können. 

BESSERSTELLUNGSKLAUSEL

Sie wollen Ihre Versicherung wechseln, weil Sie mit der bisherigen Versicherung nicht mehr zufrieden sind – dann stehen Sie vor einer schwierigen Entscheidung, da Sie nicht in der Lage sind, die Bedingungen der alten Versicherung bis in das kleinste Detail mit den neuen Angeboten zu vergleichen. Ihre Entscheidung basiert dann oft auf einigen offensichtlichen Leistungsverbesserungen oder einer attraktiven Prämie. Sie haben damit immer ein Restrisiko, dass Sie sich mit dem neuen Vertrag in einigen Leistungspunkten verschlechtern könnten. Mit der Besserstellungsklausel minimieren wir dieses Restrisiko, denn wenn Sie im Schadenfall den Nachweis erbringen, dass Ihr Vorversicherer reguliert hätte, wird der neue Versicherer mit der Klausel nun ebenfalls regulieren.

Schadenbeispiel

Betriebshaftpflicht:
Die Wacholder GmbH wechselt mit seinen gewerblichen Versicherungen von der Pfefferminzia zur Allgefahren Versicherung AG. Nach einigen Monaten tritt ein Schadenfall im Bereich der Betriebshaftpflicht ein. Der Mietsachschaden an einer beweglichen Sache beträgt 7.500 EUR. Die Allgefahren Versicherung AG begrenzt Schäden dieser Art auf 5.000 EUR. Die Wacholder GmbH bleibt somit auf 2.500 EUR Schadenkosten
sitzen. Besonders ärgerlich für die Wacholder GmbH ist, dass in der vorherigen Versicherung Mietsachschäden an beweglichen Sachen bis 10.000 EUR versichert gewesen wären. Mit Vereinbarung der Besserstellungsklausel hat die Wacholder GmbH die Chance der Allgefahren Versicherung AG nachzuweisen, dass die Pfefferminzia den Schaden in vollem Umfang übernommen hätte und erhält dann auch die volle Schadensumme von der Allgefahren Versicherung AG.

Sachversicherung: Ein halbes Jahr nachdem die Malerfirma BuntesLeben die Inhaltsversicherung von der Allgefahren Versicherung AG zur Pfefferminzia gewechselt hat, kommt es zu
einem Einbruchschaden. Die Eingangstür wurde aufgebrochen und kann nicht geschlossen werden. Ein Wachdienst muss bis zur Reparatur der Tür eingesetzt werden – es entstehen Kosten in
Höhe von 3.750 EUR. Bei der Pfefferminzia ist die Kostenübernahme für Bewachungsmaßnahmen nach einem Einbruch auf 1.500 EUR begrenzt.
Die restlichen 2.250 EUR muss die Malerfirma BuntesLeben aus eigener Tasche bezahlen. Besonders ärgerlich für die Malerfirma BuntesLeben ist, dass in seiner vorherigen Versichverung die Kosten für Bewachungsmaßnahmen bis zu einer Summe von 5.000 EUR mitversichert galten. Mit Vereinbarung der Besserstellungsklausel kann die Malerfirma BuntesLeben nun der Pfefferminzia nachweisen, dass die Allgefahren Versicherung AG den Schaden in vollem Umfang übernommen hätte und erhält dann auch die volle Schadensumme von der Pfefferminzia.

OBLIEGENHEITSVERLETZUNGEN

Obliegenheiten sind Verhaltenspflichten, die Sie als Versicherungsnehmer beachten müssen, damit ein Anspruch auf Versicherungsschutz entsteht. Dabei werden Obliegenheiten vor Vertragsabschluss, Obliegenheiten während der Vertragslaufzeit oder Obliegenheiten im Schadenfall unterschieden. Damit ist jedoch nicht die Prämienzahlungspflicht gemeint, da diese als (echte) Rechtspflicht gilt und nicht als Obliegenheit.

Obliegenheit. Halten Sie die geforderten Verhaltenspflichten nicht ein, spricht der Versicherer von einer Obliegenheitsverletzung.

Im Versicherungsvertragsgesetz ist geregelt, welche Rechte der Versicherer im Falle von Verletzungen von vertraglichen Obliegenheiten nach § 28 Ihrerseits hat. Eine grob fahrlässige Obliegenheitsverletzung kann zur Kündigung und/oder Leistungsfreiheit/-kürzung des Versicherers führen. Die Klausel Obliegenheitsverletzungen soll die Leistungskürzung in solchen Fällen näher definieren und zu Ihren Gunsten begrenzen.

Schadenbeispiel

Betriebshaftpflicht:
Die Sagro AG verursacht bei einem Kunden
einen Schaden in Höhe von 40.000 EUR. Als vertraglich vereinbarte Obliegenheit ist sie nun verpflichtet, diesen Schaden unverzüglich bei ihrem Versicherer zu melden. Aufgrund interner Abstimmungsprobleme bleibt die unverzügliche Meldung aus. Nach zwei Monaten erinnert der Geschädigte die Sagro AG an die Regulierung
des Schadens. Nach einem Telefonat mit
dem Versicherer stellt sich heraus, dass keine Schadenmeldung vorliegt. Aufgrund der verspäteten Schadenmeldung wäre der Versicherer nun berechtigt die Leistung im entsprechenden Verhältnis zu kürzen. Mit Vereinbarung der Klausel Obliegenheitsverletzungen wird der Schaden in voller Höhe übernommen und es erfolgt keine Leistungskürzung.

Sachversicherung:
In den Bedingungen der Musterversicherung, bei der die Musterdruck GmbH versichert ist, ist folgende Obliegenheit hinterlegt: Versicherungsschutz für gelagerte Sachen in Räumen unter Erdgleiche bei Leitungswasser- und weiteren Elementargefahren besteht nur dann, wenn diese mindestens 12 cm über dem Fußboden gelagert werden. Aufgrund von Platzmangel werden auch Druckerzeugnisse der Musterdruck GmbH bis zur Abholung durch die Spedition im Keller gelagert. Diese befinden sich in Kartons, die direkt auf dem Kellerboden stehen. In Folge eines Starkregens kommt es zu einer Überschwemmung im Keller, bei der die Ware vollständig zerstört wird. Die Schadenhöhe beträgt 80.000 EUR. Der Versicherer kürzt ohne die Klausel Obliegenheitsverletzungen die Leistung auf 25.000 EUR, da die Obliegenheit der Lagerung durch die Musterdruck GmbH nicht eingehalten wurde.

Mit Vereinbarung der Klausel ist der
Versicherer angehalten, bis zu einer definierten Versicherungssumme den kompletten Schaden
zu bezahlen, und ab einer bestimmten Versicherungssumme die Leistung um max. einen definierten Prozentsatz zu kürzen.