Gewerbe-Versicherungen

Autoinhalts­versicherung

Bei einem Unfall kann auch die Ladung eines Fahrzeuges schwer in Mitleidenschaft gezogen werden. Auch ein Diebstahl von z.B. Werkzeug aus dem Fahrzeug kann schwere finanzielle Folgen haben. Die Autoinhaltsversicherung sichert Transportgut wie Waren, Werkzeuge oder Maschinen im eigenen Fahrzeug beim Transport ab.

Die Autoinhaltsversicherung bietet die Absicherung von Waren und Werkzeugen in Firmenfahrzeugen. Bei Verlust der Ware oder der Werkzeuge kann dies besonders Kleinunternehmen schnell in finanzielle Schwierigkeiten bringen. Daher ist die Autoinhaltsversicherung ein unverzichtbarer Bestandteil Der Absicherung des Unternehmens.

In der Autoinhaltsversicherung sind alle Güter – ob Waren oder Werkzeuge – versichert, die mit dem eigenen Fahrzeug transportiert werden. Der Transport muss im Zuge des Werkverkehrs erfolgen. Unter Werkverkehr fallen z.B. Kundenlieferungen oder Fahrten um Aufträge zu erfüllen. Versichert sind verkaufte Waren, Rohstoffe, Ersatzteile sowie das eigene Werkzeug. Bei Beschädigung oder Diebstahl werden die Güter ersetzt.

Der umfangreiche Schutz der Autoinhaltsversicherung greift bei Schäden, die durch folgende Risiken verursacht wurden:

  • Transportunfall
  • Feuerschäden wie Brand, Explosion und Blitzschlag
  • Raub
  • Einbruchdiebstahl, Diebstahl des ganzen Fahrzeugs
  • höhere Gewalt

Um Versicherungsschutz zu erhalten, darf der Versicherungsnehmer ausschließlich Fahrzeuge verwenden, die für den Transport der entsprechenden Güter zugelassen sind.

Betriebliche Altersvorsorge

Erfüllen Sie den gesetzlicher Anspruch ihrer Arbeitnehmer auf Entgeltumwandlung und sichern Sie sich Steuervorteile und Einsparungen bei Lohnnebenkosten. Profitieren Sie von der Bindung und Motivation qualifizierter Mitarbeiter.

Die betriebliche Altersvorsorge ist als kapitalgedeckte Zusatzversicherung eine vom Staat geförderte Form im Drei-Schichten-Modell der Altersvorsorge. Seit Jahren ist sie fester Bestandteil der Altersvorsorge in Deutschland. Der Staat kann den Rentenbedarf bei Weitem nicht mehr alleine stemmen.

Die betriebliche Altersvorsorge bringt viele Vorteile mit sich – und das gilt für Arbeitnehmer und Arbeitgeber gleichermaßen.

Auch Arbeitgeber profitieren von der betrieblichen Altersvorsorge:

  • Steuerersparnis: Die Ausgaben für die betriebliche Altersvorsorge können Arbeitgeber als Betriebsausgaben verbuchen.
  • Senkung der Lohnnebenkosten: wenn der Arbeitnehmer die Entgeltumwandlung in Anspruch nimmt sinken die Lohnnebenkosten.
  • Mitarbeiterbindung und Mitarbeitermotivation: Hohe Attraktivität des Arbeitsplatzes aufgrund der Sozialverantwortung gegenüber den eigenen Mitarbeitern.

Die betriebliche Altersvorsorge wird ausschließlich über den Arbeitgeber abgewickelt und dient der sozialen Absicherung des Arbeitnehmers. Die betriebliche Altersvorsorge beinhaltet folgende Leistungen: Altersversorgung, Invalidenversorgung sowie Hinterbliebenenversorgung. Sie kann entweder durch den Arbeitgeber, beispielsweise als Sozialleistung, durch den Arbeitnehmer (Entgeltumwandlung) oder durch beide Parteien gemeinsam finanziert werden.

  1. Direktversicherung: Hier handelt es sich um eine bestimmte Form der Rentenversicherung, die nach Ablauf auch komplett in einer Summe ausgezahlt werden kann. Die Beiträge werden entweder vom Arbeitgeber allein, vom Arbeitnehmer im Zuge der Entgeltumwandlung oder von beiden zu gleichen oder unterschiedlichen Teilen beglichen. Aufgrund des geringen Verwaltungsaufwands eignet sich eine Direktversicherung besonders für mittlere und kleinere Unternehmen.
  2. Pensionskasse: Die Pensionskasse ist eine Einrichtung zur Altersvorsorge für die Mitarbeiter eines Unternehmens. Diese kann als Betriebspensionskasse (ein Unternehmen), Konzernpensionskasse (mehrere Unternehmen eines Konzerns) oder Gruppenpensionskasse (mehrere Unternehmen aus verschiedenen Wirtschaftsbereichen) geführt werden. Wie auch bei der Direktversicherung werden die Kosten dafür entweder vom Arbeitgeber beziehungsweise Arbeitnehmer allein oder von beiden zusammen getragen.
  3. Pensionsfonds: Dabei handelt es sich um eine versicherungsähnliche und rechtlich unabhängige Versorgungseinrichtung. Mit Pensionsfonds sind höhere Renditen möglich. Diese sind jedoch auch mit höheren Risiken verbunden. Auch hier liegt die Kostenübernahme entweder beim Arbeitgeber beziehungsweise Arbeitnehmer allein oder werden von beiden geteilt.
  4. Unterstützungskasse: Die Unterstützungskasse ist eine rechtlich eigenständige Versorgungsreinrichtung – in der Regel ein eingetragener Verein. Kongruent rückgedeckte Unterstützungskassen eigenen sich für die Versorgung von Führungskräften, Geschäftsführer sowie Gesellschafter-Geschäftsführer, da hier höhere Versorgungsleistungen abgebildet werden können.
  5. Pensionszusage/Direktzusage mit Rückstellung: Im Fall einer Pensions- oder Direktzusage verpflichtet sich der Arbeitgeber, seinen Mitarbeitern eine Betriebsrente zu zahlen. Das Modell der Pensionszusage durch Entgeltumwandlung (Deferred Compensation) eignet sich für Fach- und Führungskräfte, die Sonderzahlungen wie beispielsweise Boni oder Tantiemen steuerbegünstigt und flexibel in eine betriebliche Altersvorsorge einbringen möchten. Wird die Pensionszusage vollständig kongruent rückgedeckt und an den Versorgungsberechtigten verpfändet, kann sie in der Handelsbilanz „auf null“ saldiert werden. Der Ausweis ist dabei nicht notwendig.

Die einzelnen Wege sind sehr unterschiedlich und nicht jeder Weg ist für jede Situation gleich gut geeignet. In jedem Fall gilt es, einen Experten um Rat zu fragen, um die individuelle Situation entsprechend zu analysieren und den richtigen Durchführungsweg für das eigene Unternehmen zu finden.

Betriebshaftpflicht­versicherung

Die Betriebshaftpflichtversicherung ist ein wichtiges Element der Absicherung für jeden Selbstständigen und Freiberufler. Denn bei aller Vorsicht kann nie ausgeschlossen werden, dass man im Rahmen seiner Tätigkeit einen anderen Menschen verletzt oder dessen Eigentum unabsichtlich beschädigt.

Grundsätzlich haftet in Deutschland jedes Unternehmen in unbegrenzter Höhe mit seinem gesamten Vermögen für Schäden, die Inhaber und Mitarbeiter durch ihre Tätigkeit verursachen. Für manche Unternehmen können die möglichen Schadensersatzforderungen existenzbedrohend sein.

Die Betriebshaftpflichtversicherung sichert sämtliche Mitarbeiter eines Unternehmens ab. Entscheidend für den Versicherungsschutz einer Betriebshaftpflichtversicherung ist, dass die Mitarbeiter mit Aufgaben zur Erfüllung der Geschäftstätigkeit betraut sind.

Die Betriebshaftpflichtversicherung kommt für Schäden auf, die Inhaber oder ihre Mitarbeiter während der Arbeit anderen Personen oder deren Eigentum zufügen. Sie leistet zudem Entschädigungszahlungen, wenn aus diesen Schäden zusätzliche Vermögensschäden resultieren. Ebenfalls in der Betriebshaftpflicht abgedeckt sind Schäden, die durch ein fehlerhaftes Produkt eines Herstellers verursacht werden.

Außerdem überprüft die Betriebshaftpflicht sämtliche an das Unternehmen gerichteten Ansprüche. Sollten einmal unberechtigte oder überzogene Schadensersatzforderungen gestellt werden, kommt sie für Sachverständigen-, Anwalts-, und Prozesskosten auf.

Betriebs­unterbrechungs­versicherung

Durch ein unvorhergesehenes Ereignis wie ein Feuer oder eine Überschwemmung, kann es zu einer Unterbrechung der beruflichen Tätigkeit kommen. Zumindest kann es dazu führen, dass die Räumlichkeiten für eine gewisse Zeit nur noch eingeschränkt genutzt werden können. Die Betriebsunterbrechungsversicherung schützt Ihr Unternehmen vor den finanziellen Folgen.

Steht Ihr Betrieb aufgrund eines Sachschadens still, laufen Ihre Fixkosten dennoch weiter und Sie erzielen keine Umsätze. Eine Betriebsunterbrechungsversicherung schützt Sie vor den finanziellen Folgen solcher Risiken.

Die Versicherungsleistung der Betriebsunterbrechungsversicherung wird anhand der Gewinn- und Verlustrechnung für das laufende Jahr bis zur Betriebsunterbrechung ermittelt. Gegebenenfalls wird auch das vorangegangene Jahr in die Rechnung mit einbezogen. Der tatsächliche Wert der Umsatzeinbußen wird von der Versicherung erstattet.

Durch die Betriebsunterbrechungsversicherung werden Umsatzeinbußen abgesichert. Wenn Ihr Betrieb über einen längeren Zeitraum schließen muss, ersetzt Ihnen die Versicherung die entsprechenden Umsatzeinbußen. So bleibt Ihre finanzielle Existenz abgesichert.

Elektronik­versicherung

Die Elektronikversicherung schützt Geräte der Informations-, Kommunikations- und Bürotechnik sowie elektrotechnische und elektronische Anlagen. Diese technische Versicherungen bietet Schutz gegen finanzielle Einbußen aufgrund von unvorhergesehen eintretenden Beschädigungen oder Zerstörungen an EDV-Ausstattung.

Besonders Unternehmen, die hochwertige EDV- und IT-Ausrüstungen nutzen sollten eine Elektronikversicherung abschließen. Sinnvoll ist eine Elektroversicherung für alle Unternehmen, die teure elektronische Geräte verwenden. Die Versicherung sorgt dafür, dass eine nötige Entschädigung schnell erfolgt und der Betrieb nicht nachhaltig gefährdet wird.

In der Elektronikversicherung wird in der Regel ein Versicherungsort festgesetzt. Somit sind Geräte und Anlagen versichert, die stationär oder mobil in den festgelegten Räumlichkeiten eingesetzt werden. Speziell für bewegliches elektronisches Equipment beinhalten die meisten Policen eine Regelung, wonach diese auch außerhalb des Versicherungsortes versichert sind (Außenversicherung).

Die Versicherungssumme orientiert sich zumeist am Wert der neuen Geräte. Ersetzt werden in der Regel die Kosten, die entstehen, um das versicherte Gerät zu reparieren, wiederherzustellen oder wiederzubeschaffen. Sollte all das nicht möglich sein, übernimmt der Versicherer die Entschädigung bis zur Höhe des Neuwerts.

Firmen­rechtsschutz

Der Firmenrechtsschutz deckt sämtliche Kosten ab, die durch Rechtsstreitigkeiten im Geschäftsleben entstehen. So werden beispielsweise Anwalts- und Prozesskosten durch die Versicherung erstattet. Voraussetzung ist, dass der Rechtsstreit durch den Geschäftsinhaber oder seine Mitarbeiter im Rahmen ihrer betrieblichen Tätigkeit ausgelöst wurde.

Aus Geschäftsbeziehungen beispielsweise zu Mitarbeitern, Vermietern, Lieferanten oder Geschäftspartnern kann jederzeit ein Rechtsstreit entstehen, dessen Kosten die Firma schnell in finanzielle Nöte bringen kann. Auch ohne eigenes Verschulden kann jedes Unternehmen in eine juristische Auseinandersetzung hineingezogen werden, bei der ein guter juristischer Beistand existenzsichernd ist.

Da jedes Unternehmen anders ist, manche in gemieteten, andere in eigenen Räumen arbeiten, mit oder ohne Firmenfahrzeuge, mit und ohne Angestellte, entscheiden Sie selbst, in welchen Bereichen Ihr Firmenrechtsschutz gelten soll.

Im Allgemeinen kommt die gewerbliche Rechtsschutzversicherung für die Kosten aus allen Phasen eines Rechtsstreits auf. Dazu gehören die Kosten für eine juristische Erstberatung oder die weiteren Anwalts- und Gerichtskosten. Zudem zahlt die Versicherung Zeugengelder, eine mögliche Kaution als Darlehen (zum Beispiel, wenn ein Unternehmer im Ausland verhaftet wird), Sachverständigen- und Gutachterkosten.

Gebäude­versicherung

Das Geschäftsgebäude ist wesentlicher Bestandteil der beruflichen Existenz. Sollte es einmal beschädigt oder zerstört werden, kann das ohne den richtigen Versicherungsschutz den finanziellen Ruin für das Unternehmen bedeuten. Vor allem Naturgewalten, Brände oder Wasserschäden bilden dabei ein hohes und kaum kalkulierbares Risiko.

Für alle Gewerbetreibende, die auch Eigentümer ihres Geschäftsgebäudes sind, ist eine gewerbliche Gebäudeversicherung sehr empfehlenswert. Schäden am Betriebsgebäude sind meist sehr teuer. Zudem kann ein solcher Schadensfall auch weitreichende Folgen haben – zum Beispiel eine vorübergehende Betriebsschließung, um den entstandenen Schaden zu beseitigen.

Abgesichert sind das Firmengebäude sowie alle Einbauten, die der Eigentümer veranlasst hat. Das können z.B. Gegensprechanlagen, Heizungen oder sanitäre Installationen sein. In den meisten Fällen sind Schäden durch folgende Gefahren abgesichert: Feuer, (Leitungs-)Wasser, Hagel oder Sturm. Zusätzlich können je nach Versicherungsgesellschaft noch Elementarschäden versichert werden. Darunter fallen unter anderem Erdbeben, Lawinen, Schneedruck oder Erdrutsch.

In der Regel wird im Schadensfall der ortsübliche Neubauwert des Gebäudes ersetzt. Die Entschädigung richtet sich nach der vereinbarter Versicherungssumme.

Glas­versicherung

Je mehr Glas am versicherten Gebäude vorhanden ist, beziehungsweise je mehr Glasmobiliar Sie besitzen, desto empfehlenswerter ist eine zusätzliche Glasversicherung. Die Glasversicherung kann z.B. Bestandteil einer Gebäudeversicherung sein oder als eigenständige Versicherung abgeschlossen werden.

Eine umfangreiche Absicherung der Verglasung des Geschäftsgebäudes ist über die Glasversicherung möglich. Verfügt das Gebäude über große Fensterflächen (beispielsweise Schaufenster) oder aufwendige Innen- und Außenverglasungen, ist der zusätzliche Versicherungsschutz zu empfehlen.

Standardmäßig deckt die Glasversicherung Glasscheiben, -platten, Spiegel aus Glas sowie Glasmöbel ab. Je nach den individuellen Bedürfnissen können weitere Schäden eingeschlossen werden. Das können beispielsweise Schäden an Lichtkuppeln aus Glas sowie an Platten aus Glaskeramik oder Kunststoff sein.

Um eine geeignete Versicherungssumme festzulegen, können Sie sich als Gebäudeeigentümer an der Größe der verglasten Fläche und den Wert Ihres Glasmobiliars orientieren.

Inhalts­versicherung

Die Inhaltsversicherung sichert Unternehmen gegen finanzielle Verluste ab, die im Schadensfall durch die Wiederbeschaffung oder Reparatur von zerstörter oder beschädigter Büro- und Geschäftsausstattung entstehen. Die Inhaltsversicherung ersetzt die Kosten für die Reparatur der beschädigen Ausstattung. Ist eine Reparatur nicht möglich, erstattet die Inhaltsversicherung den Neuwert der versicherten Sachen und kommt für nötige Instandsetzungen auf.

Die Inhaltsversicherung kommt für Schäden auf, die durch Feuer, Einbruchdiebstahl, Sturm, Hagel und Leitungswasser verursacht werden. Bei einem Totalschaden werden der Neuwert der versicherten Sachen sowie alle weiteren Kosten, die durch den Schaden entstanden sind.

In die Inhaltsversicherung kann ebenfalls eine Absicherung gegen Elementarschäden eingeschlossen werden. Damit besteht der Versicherungsschutz auch für Schäden, die durch Überschwemmungen, Erdsenkungen, Erbeben oder Schneelawinen verursacht werden.

Die Inhaltsversicherung kann ebenfalls als Allgefahrendeckung abgeschlossen werden. In diesem Fall werden alle Gefahren durch den Versicherungsschutz abgesichert, die nicht explizit ausgeschlossen werden.

In der Inhaltsversicherung sind technische und kaufmännische Einrichtungen sowie Waren und Vorräte versichert. Als technische Anlagen gelten alle Werkzeuge und Maschinen, die ein Unternehmen benötigt, um Produkte herzustellen oder Dienstleistung zu erbringen. Schreibtische, Büromöbel und dergleichen werden unter kaufmännischen Einrichtungen zusammengefasst.

Die Inventarversicherung ersetzt nicht nur Sachschäden, sondern auch zahlreiche zusätzliche Aufwendungen, die im Schadensfall entstehen können. Z.B. Löschkosten, Aufräum- und Abbruchkosten sowie Aufwendungen für die Wiederherstellung von Akten. Je nach Tarif trägt die Inhaltsversicherung zudem die Mehrkosten einer Neuanschaffung, wenn die zu ersetzende Sache aufgrund des technischen Fortschritts nicht mehr für den ursprünglich versicherten Neuwert zu beschaffen ist.

IT-Haftpflicht

Die IT-Haftpflichtversicherung benötigen alle Unternehmer und Freiberufler, die in der IT-Branche arbeiten und auf Basis ihrer beratenden oder programmierenden Tätigkeit einen sogenannten echten Vermögensschaden verursachen können. Für diese Schäden übernimmt die IT-Haftpflicht die entstehenden Kosten.

Die IT-Haftpflicht sichert Gewerbetreibende und Freiberufler aus der IT-Branche für den Fall ab, dass Sie einen echten Vermögensschaden verursachen.

Grundsätzlich sollten alle IT-Berufe über eine IT-Haftpflichtversicherung verfügen. Zu den Berufen gehören u.a.: IT-Berater, Programmierer oder IT-Dienstleister.

Im Falle eines Schadens überprüft die IT-Haftpflicht in einem ersten Schritt, ob die Schadensersatzansprüche eines Dritten gerechtfertigt sind. Bei berechtigten Ansprüchen zahlt sie die erforderliche Entschädigung. Bei unberechtigten Ansprüchen kümmert sich die Versicherung um die Abwehr dieser – notfalls vor Gericht. Für die Verteidigung übernimmt die IT-Haftpflichtversicherung die Kosten. All dies erfolgt bis zur Höhe der vereinbarten Deckungssumme.

Maschinenbruch­versicherung

Die Maschinenbruchversicherung dient dem Schutz von Maschinen und Anlagen vor unvorhergesehener Schäden. Unternehmen, die über große Maschinen oder einen Fuhrpark verfügen, sollten immer eine Maschinenversicherung abschließen. Oftmals können Schäden an den Maschinen die Existenz gefährden, wenn z.B. teure Maschinen nach einem Schaden neu angeschafft werden müssen.

Die Maschinenbruchversicherung bietet Schutz für den Fall, dass versicherte Maschinen durch unvorhergesehene und plötzlich einwirkende Ereignisse zerstört oder beschädigt werden. Versicherbar sind alle Schäden an stationären und mobilen Maschinen, den Fundamenten und an Zubehör.

Bei Maschinenbruchversicherungen ist eine Allgefahrendeckung. Das heißt, alle Schäden, die vertraglich nicht ausdrücklich ausgeschlossen werden, sind durch die Versicherung abgedeckt. Unter anderem beinhaltet die Versicherung für Maschinenbruch oftmals:

  • Bedienungsfehler, Fahrlässigkeit, Vandalismus
  • Konstruktions- oder Materialfehler
  • Über- oder Unterdruck, Kurzschluss, Überspannung

Versichert wird immer der Wert der neuen Maschine oder Anlage. Im Schadensfall ersetzt die Maschinenbruchversicherung die Kosten für die notwendigen Reparaturen. Kommt eine Reparatur nicht mehr in Frage, ersetzt die Versicherung den Zeitwert der Maschine.

Photo­voltaik­versicherung

Egal, ob Sie Kleinunternehmer mit wenigen Solarzellen auf dem Dach oder Besitzer eines gesamtes Solarparks sind – wer Strom aus nachhaltiger Energie erzeugt und vertreibt, sollte seine Solaranlage durch eine Photovoltaikversicherung schützen.

Eine Photovoltaikversicherung ist eine spezielle Form der Absicherung für Photovoltaikanlagen. Ein Schaden an solch einer Anlage kann sehr teuer werden. Oftmals werden die Anlagen durch einen Sturm beschädigt. Solch eine Beschädigung muss schnellstmöglich wieder behoben werden, da die Anlage weniger oder gar keinen Strom mehr erzeugt.

Bei der Photovoltaikversicherung handelt es sich um eine umfangreiche Versicherung mit Allgefahrendeckung. Alle Gefahren, die nicht ausdrücklich bei Vertragsabschluss ausgeschlossen werden, sind in der Versicherung enthalten. Damit können Sie ihre Anlage z.B. gegen Elementarschäden, Schäden durch Inhaber oder Mitarbeiter wie Bedienungsfehler und weitere Schäden wie Kurzschluss oder Überspannung absichern.

Ist ein Schaden entstanden, kommt die Photovoltaikversicherung für die nötigen Reparaturen. Ist eine Reparatur nicht möglich oder nicht mehr sinnvoll, wird der Wert der Anlage ersetzt.

Führt der Schaden zu einer Unterbrechung der Stromerzeugung bzw. Einspeisung ins Stromnetz, wird durch die Versicherung zudem der entstandene Ertragsausfall erstattet.

Transport­versicherung

Eine Transportversicherung sichert Waren während des Transports ab. Der Versicherungsschutz ist dabei unabhängig davon, ob das Unternehmen die Waren mit eigenen oder mit fremden Transportmitteln befördert. Die Warentransportversicherung schützt vor den finanziellen Folgen, wenn die transportierten Güter beschädigt werden oder verloren gehen.

Die Transportversicherung umfasst zahlreiche Gefahren der Beförderung. Das können zum Beispiel ein Unfall des Transportmittels, Einbruchdiebstahl in das Transportfahrzeug, Diebstahl des gesamten Fahrzeugs, Unfälle beim Be- und Entladen oder ein Brand sein. Dabei deckt sie den kompletten Transportweg ab – von der Ausgangstür des Absenders bis zur Eingangstür des Empfängers. Dabei sind alle Be- und Entladevorgänge sowie die notwendige Zwischenlagerung im Versicherungsschutz eingeschlossen.

Die Versicherungssumme richtet sich nach dem Wert der Transportgüter. Hierbei wird meist ein Limit zwischen Versicherungsnehmer und Versicherungsgeber vereinbart, bis zu dem der Versicherer den Warenwert ersetzt. Die Kosten für die Transportversicherung berechnen sich nach diesem festgelegten Limit sowie nach den Transportgefahren. Diese hängen sehr stark davon ab, welche Waren wie und wohin transportiert werden.

Die Transportversicherung ersetzt den finanziellen Schaden, der durch die Beschädigung oder den Verlust der Ware entsteht. Das können zum Beispiel die Kosten sein, die für die Reparatur der versicherten Waren anfallen. Bei Totalverlust der Ware ersetzt die Versicherung den Warenwert bis zur festgelegten Deckungssumme. In der Regel beinhaltet eine Transportversicherung auch, dass im Schadensfall die Kosten für die Zwischenlagerung oder nötige Umladung ersetzt werden.

Vermögens­schaden­haftpflicht

Die Vermögensschadenhaftpflicht ist eine bedeutende Absicherung für alle, die beruflich andere beraten oder fremde Vermögensinteressen wahrnehmen sollen – zum Beispiel für Wirtschaftsprüfer und Immobilienmakler aber auch für andere Dienstleister wie Unternehmensberater, Architekten oder Übersetzer.

Die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung ist eine Berufshaftpflichtversicherung für alle Personen und Firmen, bei denen ein beruflicher Fehler echte Vermögensschäden zur Folge haben kann. Dies betrifft hauptsächlich Personen aus dem Dienstleistungssektor, die aus beruflichen Gründen fremde Vermögensinteressen wahrnehmen.

Die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung bietet Schutz gegen diese echten Vermögensschäden.

Alle Berufsgruppen, die beratende, begutachtende, prüfende, vollstreckende, verwaltende, beurkundende oder aufsichtführende Tätigkeiten ausüben, sollten über eine Vermögensschadenhaftpflicht verfügen. Für viele ist die Versicherung sogar gesetzlich vorgeschrieben, beispielsweise für Rechtsanwälte, Steuerberater oder Ärzte. Auch bei anderen Berufsgruppen aus der Dienstleistungsbranche, zum Beispiel bei Ingenieuren oder IT-Dienstleistern, ist eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung  ratsam.

Die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung sichert dagegen ab, dass Unternehmer und Selbstständige, einem Kunden oder Mandanten einen echten Vermögensschaden zufügen. Solche Schäden resultieren oftmals aus falscher oder unterlassener Beratung, können aber auch als Folge eines kleinen Fehlers auftreten.

Kommt es zu einem echten Vermögensschaden, prüft die Haftpflichtversicherung, ob die Schadensersatzansprüche gerechtfertigt sind. Unberechtigte Haftpflichtansprüche wehrt sie ab, bei berechtigten Ansprüchen zahlt sie die erforderliche Entschädigung und übernimmt mögliche Kosten für die Verteidigung.